Gemäß der Eintragungsanforderungen für das Förderprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW)" wird als Grundqualifikation die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Nichtwohngebäude nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt. Zusätzlich sind insgesamt 150 Unterrichtseinheiten inkl. aktueller EnEV und aktueller DIN V 18599 Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Davon müssen 50 UE die DIN V 18599 betreffen, ab Oktober steigt dies auf 80 UE. Weitere Informationen dazu hier.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Diese Cookies werden nur lokal auf Ihrem PC gespeichert.
Auch Google Analytics verwendet "Cookies", Textdateien, die auf dem Computer des Seitenbesuchers gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch den Seitenbesucher ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website durch den Seitenbesucher (einschließlich der gekürzten IP-Adresse) werden an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung