Die KfW möchte die Attraktivität des KfW-Wohneigentumsprogramms (124) steigern. Deshalb wird der max. Kreditbetrag von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Der neue Kredithöchstbetrag gilt für alle Anträge, die ab dem 01.10.2019 bei der KfW eingehen.
Wir verlängern die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von 4 auf 12 Monate. Eine Bereitstellungs-provision für nicht abgerufene Kreditbeträge wird also künftig erst ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW berechnet. Diese Regelung gilt für Kreditanträge, die ab dem 01.10.2019 bei der KfW eingehen.
www.kfw.de
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