Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung in erster Linie zwei Dinge umsetzen: zum einen muss sie den Niedrigstenergiegebäudestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gemäß der EU-Vorgabe einführen. Zum anderen hat sie der Bauministerkonferenz der Länder die Zusammenführung von EnEG, EEWärmeG und EnEV zugesagt. Daraus ist eine Menge an Neuerungen entstanden. Spannend bleibt, welche davon vom Referentenentwurf bis zum Inkrafttreten so erhalten bleiben.
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