Zugleich sieht der BDH in der Verschiebung der Verabschiedung des Gesetzes aber auch die Chance, den Entwurf nachzubessern. So kritisiert der Verband die darin enthaltene Option der Länder, Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien auch außerhalb öffentlicher Bestandsgebäude einzuführen. „Die negative Marktentwicklung in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass sich Ordnungsrecht im Bestand negativ auswirken kann. Anstelle von Geboten und Verboten brauchen wir attraktive Anreize, um den veralteten Anlagenbestand zu erneuern“, sagt BDH-Präsident Manfred Greis.
Eine im Gesetzesentwurf beinhaltete Ermächtigung für die Gemeinden, Anschluss- und Benutzungszwänge mit Verweis auf den Klima- und Ressourcenschutz auszusprechen, sieht der BDH kritisch und setzt sich für eine technologieoffene Betrachtung aller Systeme ein. Nah- und Fernwärmenetze als pauschale Lösung seien nicht zielführend, es müsste auch hier das Gebot der Wirtschaftlichkeit gelten. Nachbesserungsbedarf sieht der BDH schließlich auch bei den im Referentenentwurf skizzierten Rahmenbedingungen für Wärmepumpen.
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