Die Verbraucherzentrale NRW hat mit einer Klage eine Klausel des Speicherherstellers E3/DC gekippt. Die im Datenblatt garantierten 60 Prozent Batteriekapazität seinen nach der Auffassung der Verbraucherschützer zu wenig. Von der Verwendung dieser Klausel in neuen Verträgen hat das Unternehmen bereits in einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung Abstand genommen, wie die VZ NRW mitteilte. Erst nach der Klage lenkte E3/DC demnach mit Blick auf Altverträge ein und verpflichtete sich, diese Kapazitätsgrenze nicht mehr anzuwenden.
„Den Rechtstreit verliert der Hersteller somit per Anerkenntnisurteil“, sagt Jurist Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. Der Verbraucherschützer geht davon aus, dass auch eine pauschale 80-Prozent-Grenze unzulässig sei – so wie sie andere Batteriehersteller nutzen. Dies ist unter anderem Gegenstand einer weiteren Klage der Verbraucherzentrale NRW. „Eine Garantie soll vor wirtschaftlichem Schaden schützen. Wenn Verbraucher aber 20 Prozent Kapazitätsverlust dulden müssen, womöglich bereits nach wenigen Wochen, beeinträchtigt das die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage mit Speicher erheblich“, betont Schneidewindt. Rund um die tatsächliche Batteriekapazität gibt es noch einige Unklarheiten, wie auch die HTW Berlin ermittelte: 20 Heimspeicher unter die Lupe.
Erst Anfang Oktober hat die VZ NRW fünf Anbieter von Heimspeichern abgemahnt, deren Garantiebedingungen nach Auffassung der Verbraucherschützer unzulässige Klauseln enthalten. Dabei ging es unter anderem um den Online-Zwang, die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten ohne gültige Einwilligung, Kostenabwälzungen auf die Kunden im Schadensfall und generell fehlende Transparenz.
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